AGB

AGB

§ 1 Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehung bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Eigentumsvorbehalt und Mietzeitraum
Die vermieteten Geräte bleiben uneingeschränktes Eigentum von Sound4More.

Der Mietzeitraum wird durch die auf den Mietverträgen angegebenen Zeiträume bestimmt. Die Rückgabe der Geräte hat, wenn nicht anders vereinbart, am folgendem Werktag zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein voller Miettag als Entschädigung berechnet.

§ 3 Ersatz
Sollte es dem Vermieter durch unerwartete Ereignisse nicht möglich sein, die vereinbarte Leistung zu erbirngen, darf er eine gleichwertige oder höherwertige Leistung stattdessen erbringen.

§ 4 Angebote, Zusicherungen und Nebenabreden
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst nach Bestellung des Kunden und dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, falls dieser nicht binnen von fünf Tagen schriftlich widersprochen wird. Die von uns trotzdem geäußerte Bitte um schriftliche Rückbestätigung ändert nichts am Zustandekommen des Vertrages entsprechend der Auftragsbestätigung.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 5 Verzögerungen
Leistungsfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/ oder aufgrund von Ereignissen, die Sound4More (Lucas Lettmann) die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei den Lieferanten oder Unterlieferanten von Sound4More (Lucas Lettmann) eintreten, hat Sound4More (Lucas Lettmann) auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich und ohne Unterbrechung zur Verfügung gestellt wird.

Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, daß die An- und Abfahrt, sowie die Lademöglichkeit mit unseren Fahrzeugen uneingeschränkt gewährleistet ist.

Bei Inlandsaufträgen sorgt der Kunde dafür, daß die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall eventuell notwendigen Sondererlaubnisse vorliegen.

Der Kunde haftet dafür, dass die Zeitpläne eingehalten werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit bei Erstellung des Zeitplanes bei Sound4More (Lucas Lettmann) erfragt werden kann.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Personen vom Back-Stage-Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für die Anlagen ausgeht oder eine Gefahr durch die Anlagen für diese Personen besteht. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase dafür, daß sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden.

Sollte der Aufbau durch Gründe, die vom Kunden verursacht wurden, wesentlich erschwert sein, hat Sound4Mre (Lucas Lettmann) das Recht, den Aufbau abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn eine hinreichende Zahl von Auf- und Abbauhelfern nicht zur Verfügung steht, der notwendige Stromanschluss nicht vorhanden ist, oder eine An- oder Abfahrt mit Lademöglichkeit nicht vorhanden ist, die Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustandes der Bühne nicht gegeben, oder bei Open Air Veranstaltungen kein hinreichender Regenschutz vorhanden ist.

§ 7 Kündigung
Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden ist eine abgestufte Entschädigung zu bezahlen, und zwar, je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und Leistungszeitpunkt. Die Höhe richtet sich nach den bereits aufgewendeten Leistungen, auch Zumiete von Material bei anderen Firmen. Bei einer Kündigung bis zum Tag vor der Beladung unserer Fahrzeuge berechnen wir 65%. Bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, wird die gesamte Vergütung berechnet.

§ 8 Haftung
Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Nach Übergabe der Mietsache, bzw. nach Abschluss des Aufbaus bis Beginn des Abbaus, haftet der Mieter im vollem Umfang.

Der Kunde haftet für Abhandenkommen von Teilen der Anlagen von Sound4More (Lucas Lettmann), für Beschädigungen der Anlage von Sound4More (Lucas Lettmann) durch Auftraggeber, das Publikum oder Randalierer. Die Haftung erfolgt bei Verlust oder Totalschäden in Höhe des Neuwertes, bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich der Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Anmietung bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung. Für Gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.

§ 9 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung wird bei Bereitstellung vorgenommen. Sound4More (Lucas Lettmann) ist berechtigt Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechtes der Mangelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderung handelt.

Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist Sound4More (Lucas Lettmann) berechtigt, einmalig pauschal 10€ Mahnungsgebühr zu erheben und Verzugszinsen in Höhe 10% p.a pro angefangen Monat, in Ansatz zu bringen.

§ 10 Unterrichtungspflicht
Der Mieter ist verpflichtet, Sound4More (Lucas Lettmann) unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann Sound4More (Lucas Lettmann) Schadensansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen.

Der Mieter unterrichtet Sound4More (Lucas Lettmann) unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter, bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebes des Mieters.

Der Mieter ist verpflichtet, Sound4More (Lucas Lettmann) schriftlich Auskunft über den Ausstellungsort der Mietsache zu erteilen.

§ 11 Weitervermietung
Eine direkte oder mittelbare Nutzung durch Dritte, insbesondere eine Weitervermietung, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sound4More (Lucas Lettmann) gestattet. Der Mieter darf die Geräte oder einen Teil derselben ohne vorherige Zustimmung von Sound4More (Lucas Lettmann) an einen anderen als den vertragsmäßigen Ort verbringen.

Im Falle unberechtigter Untervermietung schuldet der Mieter Sound4More (Lucas Lettmann) den aus der Weitervermietung des Mietobjektes erlangten Mehrerlös. Ein möglicherweise darüber hinausgehender Anspruch von Sound4More (Lucas Lettmann) auf Schadenersatz hiervon bleibt unberührt.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Sound4More (Lucas Lettmann) und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen an der nächsten kommenden Vereinbarung treffen.